Angebote für Berufsverbände/Berufsträger

 

Was bedeutet eigentlich „Berufsverbände“?

Sie sind selbstständiger Unternehmer und Mitglied eines berufsständischen Vereines? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich mit mit einem Mitgliedsausweis und einem Berechtigungsschreiben folgender Verbände unsere Sonderkonditionen zu sichern:

  • MR – Bundesverband der Maschinenringe e.V.
  • BingK – Bundesingenieurkammer e.V.
  • DMB – Deutscher Mittelstands-Bund e.V.
  • DBV – Deutscher Bauernverband e.V.

 

Berufsträger

Sie gehören zu den folgenden Berufsträgern, sind angestellt oder selbstständig und Mitglied der entsprechenden Kammer oder Berufsgenossenschaft? Auch dann haben Sie die Möglichkeit, sich unsere Sonderkonditionen zu sichern.

  • Architekten
  • Ärzte
  • Notare
  • Patentanwälte
  • Psychotherapeuten
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer

 

Ihr Anspruch ist unabhängig von einer eventuellen Verbandsmitgliedschaft Ihrer Kanzlei. Angestellte des öffentlichen Dienstes zählen nicht zu den berechtigten Berufsgruppen.

Als Legitimationsnachweis gelten:

  • beispielhaft: Kammerausweis einer berechtigten Zielgruppe
  • in Verbindung mit der Verpflichtungserklärung
  • Bei Zulassung auf die Firma / Gewerbe sind entsprechend der Richtlinie, Nachweise vorzuhalten
  • Die Zulassung bei angestellten Berufsträgern ist nur privat auf den Berufsträger möglich

Ihre Ansprechpartner:

Oliver Gerke

Delil Akinci

Louis Börker