Angebote für Berufsverbände/Berufsträger
Was bedeutet eigentlich „Berufsverbände“?
Sie sind selbstständiger Unternehmer und Mitglied eines berufsständischen Vereines? Dann haben Sie die Möglichkeit, sich mit mit einem Mitgliedsausweis und einem Berechtigungsschreiben folgender Verbände unsere Sonderkonditionen zu sichern:
- MR – Bundesverband der Maschinenringe e.V.
- BingK – Bundesingenieurkammer e.V.
- DMB – Deutscher Mittelstands-Bund e.V.
- DBV – Deutscher Bauernverband e.V.
Berufsträger
Sie gehören zu den folgenden Berufsträgern, sind angestellt oder selbstständig und Mitglied der entsprechenden Kammer oder Berufsgenossenschaft? Auch dann haben Sie die Möglichkeit, sich unsere Sonderkonditionen zu sichern.
- Architekten
- Ärzte
- Notare
- Patentanwälte
- Psychotherapeuten
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
Ihr Anspruch ist unabhängig von einer eventuellen Verbandsmitgliedschaft Ihrer Kanzlei. Angestellte des öffentlichen Dienstes zählen nicht zu den berechtigten Berufsgruppen.


